Leerverkaufsverbot: Leerverkäufe in Deutschland verboten
Seit diesem Mittwoch (19. Mai 2010) gibt es in Deutschland ein überraschendes Leerverkaufsverbot, welches von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Als Leerverkauf wird eine Finanztransaktion bezeichnet, im Rahmen derer man zum Beispiel Aktien oder auch Währungen verkauft, die man (noch) gar nicht besitzt.
Nach Meinung vieler Experten sind die Leerverkäufe und die damit verbundenen Spekulationen ein Grund dafür, dass sich der Euro derzeit in einer so schweren Krise befindet und das Ausmaß an Spekulation allgemein bedrohlich für die gesamten Finanzmärkte geworden ist.
Auch wenn das Leerverkaufsverbot nach Meinung einiger Analysten ein längst notwendiger Schritt zur Regulierung der Finanzmärkte ist, so sehen andere Experten dieses Verbot relativ kritisch. Die Aktienbörse haben das Verbot der Leerverkäufe in Deutschland jedenfalls zunächst negativ aufgenommen, sodass der DAX Kursverluste von über zwei Prozent hinnehmen musste und auch der Kurs des Euro weiter gefallen ist.
Auch wenn der Leerverkauf ein reines Mittel zur Spekulation ist und keinen fundamentalen Hintergrund hat, so wird dennoch befürchtet, dass ein „einseitiges“ Leerverkaufsverbot nur in Deutschland zur Folge haben könnte, dass sich die Spekulanten nur einen anderen Markt suchen und somit der Finanzplatz Deutschland zukünftig gemieden würde. Diese Auswirkung wäre natürlich nicht wünschenswert.
Daher ist das Leerverkaufsverbot im Grunde nur dann eine sinnvolle und auch wirksame Maßnahme, wenn dieses zumindest in der gesamten Europäischen Union gelten würde.
Noch besser wäre natürlich, es gäbe ein weltweites Verbot der Leerverkäufe, denn dann hätten die Spekulanten keine Möglichkeit mehr, auf einen anderen Markt wie USA oder Japan „auszuweichen“. Insofern bleibt beim Verbot vom Leerverkauf sicherlich noch Einiges zu modifizieren und zu aktualisieren.