ETF u. Abgeltungssteuer
Die Anlage in ETF (Exchange traded funds) ist besonders in der letzten
Zeit bei einigen Anlegern beliebt und bekannt geworden, und stellt
inzwischen eine echte Alternative zu Anlagen wie Aktien, Renten oder
klassischen Investmentfonds dar. Daher ist eine besonders interessante
Frage für viele Kunden, ob und wie sich die im
nächsten Jahre eingeführte
Abgeltungssteuer
auf die Anlage in ETF auswirken wird.
Im Rahmen der Abgeltungssteuer sind ab 2009 auch Kursgewinne
steuerpflichtig, die bisher unter bestimmten Bedingungen noch
steuerfrei waren. Zinserträge und Dividenden sind ohnehin nach
wie vor zu steuerpflichtig, und zwar ebenfalls im Rahmen der
Abgeltungssteuer mit 25 Prozent.
Welche Auswirkung hat nun die Abgeltungssteuer auf die
Kapitalanlage in ETF?
Diese Frage kann im Grunde ganz einfach und eindeutig beantwortet
werden, und zwar insofern, dass die Anlage in
ETF ab
2009 durch Einführung der Abgeltungssteuer für viele
Kunden noch interessanter werden wird.
Man darf allerdings auch nicht pauschalisieren, indem man sagt, alle
ETF bringen hinsichtlich der Abgeltungssteuer Vorteile, sondern es
müssen hier bestimmte Voraussetzungen und Produktmerkmale des
jeweiligen ETF vorhanden sein.
Eine Möglichkeit, der Abgeltungssteuer durch die
Anlage in ETF zu "entkommen" ist es, noch in diesem Jahr
2008 ETF zu erwerben. Denn beim späteren Verkauf dieser
Anteile sind die Kursgewinne nach wie vor unter den bisherigen
Voraussetzungen steuerfrei, da es so genannter Bestandsschutz gilt.
Aber auch Anleger, der erst im nächsten Jahr in
ETF investieren möchten, können unter
bestimmten Voraussetzungen die
Abgeltungssteuer vermeiden.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass ETF wie die
"klassischen" Investmentfonds besteuert werden, also sind im Rahmen der
Abgeltungssteuer Kursgewinne, Zinseinnahmen und
Dividendenerträge steuerpflichtig, und zwar
unabhängig davon, ob die Erträge
ausgeschüttet oder wieder angelegt werden.
Möchte der Anleger nun
auf Dauer der
Abgeltungssteuer mit einer Anlage in bestimmte ETF entgehen,
so kann er dieses tun, indem er in
Swap ETF
investiert, die einen bestimmten Index nachbilden, und zwar unter
Zuhilfenahme so genannter
Swaps (Tauschgeschäfte).
Die Gewinne aus Swap-Geschäften sind
außerordentliche Erträge, und falls diese Gewinne
nicht ausgeschüttet werden, müssen diese erst beim
Verkauf der Fonds versteuert werden. In der Praxis kann der Anleger so
also einen
massiven Steueraufschub
erhalten, da die Anteile der Dividendenerträge nicht jedes
Jahr versteuert werden müssen, wie es beim klassischen
Investmentfonds der Fall ist.
Zusammenfassend gesagt können bestimmte
ETF,
wie Swap ETF, dem Kunden also insgesamt zwei Vorteile bringen,
vor allem auch im Vergleich zum Konkurrenzprodukt Nummer Eins, den
Zertifikaten. Während diese einen Bestandsschutz nur bis zum
30.06.2009 haben, gilt dieser für die ETF unbegrenzt, falls
die Anlage noch in diesem Jahre erworben werden. Und auch im Rahmen
bestimmter ETF auf Swap-Basis kann man Steuerzahlungen "aufschieben".