ETF u. Abgeltungssteuer

Die Anlage in ETF (Exchange traded funds) ist besonders in der letzten Zeit bei einigen Anlegern beliebt und bekannt geworden, und stellt inzwischen eine echte Alternative zu Anlagen wie Aktien, Renten oder klassischen Investmentfonds dar. Daher ist eine besonders interessante Frage für viele Kunden, ob und wie sich die im nächsten Jahre eingeführte Abgeltungssteuer auf die Anlage in ETF auswirken wird.

Im Rahmen der Abgeltungssteuer sind ab 2009 auch Kursgewinne steuerpflichtig, die bisher unter bestimmten Bedingungen noch steuerfrei waren. Zinserträge und Dividenden sind ohnehin nach wie vor zu steuerpflichtig, und zwar ebenfalls im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent.

Welche Auswirkung hat nun die Abgeltungssteuer auf die Kapitalanlage in ETF?
Diese Frage kann im Grunde ganz einfach und eindeutig beantwortet werden, und zwar insofern, dass die Anlage in ETF ab 2009 durch Einführung der Abgeltungssteuer für viele Kunden noch interessanter werden wird. Man darf allerdings auch nicht pauschalisieren, indem man sagt, alle ETF bringen hinsichtlich der Abgeltungssteuer Vorteile, sondern es müssen hier bestimmte Voraussetzungen und Produktmerkmale des jeweiligen ETF vorhanden sein.

Eine Möglichkeit, der Abgeltungssteuer durch die Anlage in ETF zu "entkommen" ist es, noch in diesem Jahr 2008 ETF zu erwerben. Denn beim späteren Verkauf dieser Anteile sind die Kursgewinne nach wie vor unter den bisherigen Voraussetzungen steuerfrei, da es so genannter Bestandsschutz gilt.

Aber auch Anleger, der erst im nächsten Jahr in ETF investieren möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen die Abgeltungssteuer vermeiden. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass ETF wie die "klassischen" Investmentfonds besteuert werden, also sind im Rahmen der Abgeltungssteuer Kursgewinne, Zinseinnahmen und Dividendenerträge steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob die Erträge ausgeschüttet oder wieder angelegt werden.

Möchte der Anleger nun auf Dauer der Abgeltungssteuer mit einer Anlage in bestimmte ETF entgehen, so kann er dieses tun, indem er in Swap ETF investiert, die einen bestimmten Index nachbilden, und zwar unter Zuhilfenahme so genannter Swaps (Tauschgeschäfte). Die Gewinne aus Swap-Geschäften sind außerordentliche Erträge, und falls diese Gewinne nicht ausgeschüttet werden, müssen diese erst beim Verkauf der Fonds versteuert werden. In der Praxis kann der Anleger so also einen massiven Steueraufschub erhalten, da die Anteile der Dividendenerträge nicht jedes Jahr versteuert werden müssen, wie es beim klassischen Investmentfonds der Fall ist.

Zusammenfassend gesagt können bestimmte ETF, wie Swap ETF, dem Kunden also insgesamt zwei Vorteile bringen, vor allem auch im Vergleich zum Konkurrenzprodukt Nummer Eins, den Zertifikaten. Während diese einen Bestandsschutz nur bis zum 30.06.2009 haben, gilt dieser für die ETF unbegrenzt, falls die Anlage noch in diesem Jahre erworben werden. Und auch im Rahmen bestimmter ETF auf Swap-Basis kann man Steuerzahlungen "aufschieben".

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