Depot für Aktien, Werpapiere und Fonds


Möchte man ein Vermögen aufbauen oder ein bestehendes Vermögen vergrößern, so ist eine Möglichkeit der Handel mit Wertpapieren. Dafür ist es notwendig ein sogenanntes Depot zu eröffnen, um die Aktien, Wertpapiere und Fonds zu verwalten.

Man sollte sich zunächst überlegen, wie lange das Geld angelegt werden soll und wie die langfristige Planung aussieht. Geldanlagen können eine kurzfristige (0 bis 6 Monate), mittelfristige (6 Monate bis 5 Jahre) oder langfristige (über 5 Jahre) Laufzeit haben. Falls das Anlagekapital zu einem bestimmten Termin zur Verfügung stehen soll, ist es sinnvoll eine möglichst risikolose Anlageform zu wählen.

Weitere Kriterien, die bei einem Depot berücksichtigt werden sollten, sind die Wertpapierart, die Anzahl an Transaktionen und die Höhe der Anlagesumme.

Das Depotkonto

Voraussetzung für die Anlage in verschiedene Arten von Wertpapieren ist die Eröffnung eines Depotkontos. Ein Depot kann man bei Onlinebanken, Onlinebrokern oder einer Filialbank eröffnen. Ein Depot bei einer Filialbank hat für unerfahrene Anleger den Vorteil, dass ihnen ein Anlageberater mit aktuellen Informationen zur Seite steht. Wer bereits Erfahrungen mit einem Depot hat, kann eventuell mit einem Onlinedepot Kosten sparen und sein Depot rund um die Uhr verwalten.

Laufende Kosten für ein Depot

Für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Depot werden jährliche Depotgebühren berechnet. Besitzt das Depot einen geringen Gesamtwert an Aktien, Fonds und Wertpapieren, fallen die Gebühren stark ins Gewicht.

Die Kosten für ein Depot variieren bei Banken und Online-Banken stark. Viele Banken sind zur Kundengewinnung schon dazu übergegangen nur noch eine geringe Pauschalgebühr pro Jahr für das Depot zu erheben oder es sogar ganz kostenlos zu führen. Einige Kreditinstitute verzinsen sogar das Guthaben im Depot gut, damit das Vermögen nicht nutzlos auf dem Konto liegt, bis eine passende Wertpapieranlage gefunden ist.

Für das Depot fallen nicht nur Verwaltungsgebühren an, sondern auch Order- oder Transaktionsgebühren. Bei jedem Kauf oder Verkauf von Aktien, Fonds oder Wertpapieren wird eine Gebühr erhoben, die sich am Kauf- oder Verkaufspreis orientiert. Es lohnt sich zu vergleichen, denn die Höhe dieser Gebühren ist sehr unterschiedlich.

Gibt der Anleger beim Kauf- oder Verkauf eines Wertpapiers ein Limit vor, zu dem dieses höchstens oder mindestens gekauft oder verkauft werden soll, dann fallen auch noch sogenannte Limitgebühren an.

Bei der Anlage in Aktien verlangen einige Kreditinstitute für Aktien, die neu an der Börse eingeführt werden, eine Zeichnungsgebühr. Sparkassen und Genossenschaftsbanken berechnen dafür zum Teil hohe Gebühren. Und auch wenn keine Aktien zugeteilt werden, muss bei einigen Banken trotzdem eine Pauschalgebühr bezahlt werden. Sinnvoll ist auch hier ein Vorabvergleich.

Abgeltungssteuer

Seit 2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer erhoben. Der Steuersatz ist einheitlich und beträgt 25 Prozent auf alle Kapitalerträge. Betroffen von der Abgeltungssteuer sind Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäften, Dividenden aus Aktien und Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Sie wird von den Banken einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.

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