Depot für Aktien, Werpapiere und Fonds
Möchte man ein Vermögen aufbauen oder ein bestehendes
Vermögen vergrößern, so ist eine
Möglichkeit der Handel mit Wertpapieren. Dafür ist es
notwendig ein sogenanntes
Depot zu eröffnen,
um die Aktien,
Wertpapiere und Fonds zu verwalten.
Man sollte sich zunächst überlegen, wie lange das
Geld angelegt werden soll und wie die langfristige Planung aussieht.
Geldanlagen können eine kurzfristige (0 bis 6 Monate),
mittelfristige (6 Monate bis 5 Jahre) oder langfristige (über
5 Jahre) Laufzeit haben. Falls das Anlagekapital zu einem bestimmten
Termin zur Verfügung stehen soll, ist es sinnvoll eine
möglichst risikolose Anlageform zu wählen.
Weitere Kriterien, die bei einem Depot
berücksichtigt werden
sollten, sind die Wertpapierart, die Anzahl an
Transaktionen und die
Höhe der Anlagesumme.
Das Depotkonto
Voraussetzung für die Anlage in verschiedene Arten von
Wertpapieren ist die Eröffnung eines Depotkontos.
Ein Depot kann man bei Onlinebanken, Onlinebrokern oder einer
Filialbank eröffnen. Ein Depot bei einer Filialbank hat
für unerfahrene Anleger den Vorteil, dass ihnen ein
Anlageberater mit aktuellen Informationen zur Seite steht.
Wer bereits Erfahrungen mit einem Depot hat, kann eventuell
mit
einem
Onlinedepot Kosten sparen und sein Depot rund um die Uhr
verwalten.
Laufende Kosten für ein Depot
Für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Depot
werden jährliche Depotgebühren berechnet. Besitzt das
Depot einen geringen Gesamtwert an
Aktien, Fonds und
Wertpapieren,
fallen die Gebühren stark ins Gewicht.
Die Kosten für ein Depot variieren bei Banken und
Online-Banken stark. Viele Banken sind zur Kundengewinnung schon dazu
übergegangen nur noch eine geringe Pauschalgebühr pro
Jahr für das Depot zu erheben oder es sogar ganz kostenlos zu
führen. Einige Kreditinstitute verzinsen sogar das Guthaben im
Depot gut, damit das Vermögen nicht nutzlos auf dem Konto
liegt, bis eine passende Wertpapieranlage gefunden ist.
Für das Depot fallen nicht nur Verwaltungsgebühren
an, sondern auch Order- oder Transaktionsgebühren. Bei jedem
Kauf oder Verkauf von Aktien, Fonds oder Wertpapieren wird eine
Gebühr erhoben, die sich am Kauf- oder Verkaufspreis
orientiert. Es lohnt sich zu vergleichen, denn die Höhe dieser
Gebühren ist sehr unterschiedlich.
Gibt der Anleger beim
Kauf- oder Verkauf eines
Wertpapiers ein Limit
vor, zu dem dieses höchstens oder mindestens gekauft oder
verkauft werden soll, dann fallen auch noch sogenannte
Limitgebühren an.
Bei der Anlage in Aktien verlangen einige Kreditinstitute für
Aktien, die neu an der Börse eingeführt werden, eine
Zeichnungsgebühr. Sparkassen und Genossenschaftsbanken
berechnen dafür zum Teil hohe Gebühren. Und auch wenn
keine Aktien zugeteilt werden, muss bei einigen Banken trotzdem eine
Pauschalgebühr bezahlt werden. Sinnvoll ist auch hier ein
Vorabvergleich.
Abgeltungssteuer
Seit 2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer
erhoben. Der Steuersatz ist einheitlich und beträgt 25 Prozent
auf alle Kapitalerträge. Betroffen von der Abgeltungssteuer
sind Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäften,
Dividenden aus Aktien und Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen.
Sie wird von den Banken einbehalten und direkt ans Finanzamt
abgeführt.
Weitere Themen:
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